RZL Programmaktualisierung
Allgemeine Informationen zur Programmaktualisierung
Allgemeine Informationen zur Programmaktualisierung entnehmen Sie bitte dem
Setup-Handbuch Kapitel Programmaktualisierung.
Voraussetzungen
Um eine Programmaktualisierung durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine funktionierende Internetverbindung muss vorhanden sein.
- Alle geöffneten RZL-Programme der Benutzer müssen vor Beginn des Updates geschlossen werden.
- Falls der RZL Update-Service nicht installiert ist, sind lokale Administratorrechte notwendig (der RZL Update-Service wird standardmäßig automatisch installiert).
- Wenn die Module „Kanzlei - Information - System / Board" oder „Firmen - Board mit Basismodul Belege" installiert sind, werden erweiterte Benutzerrechte auf die SQL-Datenbank notwendig; siehe Setup-Handbuch Kapitel Installation KIS/Board Zusätzliche Konfigurationen.
Hinweis
Wird der RZL-Dienst eingesetzt, kann die Aktualisierung nicht mehr an jedem beliebigen Arbeitsplatz gestartet werden, sondern nur noch auf dem Gerät, auf dem der RZL-Dienst installiert wurde.