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RZL Programmaktualisierung

Allgemeine Informationen zur Programmaktualisierung

Allgemeine Informationen zur Programmaktualisierung entnehmen Sie bitte dem
Setup-Handbuch Kapitel Programmaktualisierung.

Voraussetzungen

Um eine Programmaktualisierung durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine funktionierende Internetverbindung muss vorhanden sein.
  • Alle geöffneten RZL-Programme der Benutzer müssen vor Beginn des Updates geschlossen werden.
  • Falls der RZL Update-Service nicht installiert ist, sind lokale Administratorrechte notwendig (der RZL Update-Service wird standardmäßig automatisch installiert).
  • Wenn die Module „Kanzlei - Information - System / Board" oder „Firmen - Board mit Basismodul Belege" installiert sind, werden erweiterte Benutzerrechte auf die SQL-Datenbank notwendig; siehe Setup-Handbuch Kapitel Installation KIS/Board Zusätzliche Konfigurationen.

Hinweis

Wird der RZL-Dienst eingesetzt, kann die Aktualisierung nicht mehr an jedem beliebigen Arbeitsplatz gestartet werden, sondern nur noch auf dem Gerät, auf dem der RZL-Dienst installiert wurde.